www.Schwerteln.de : Glossar.Fehler Letzte Änderung: June 30, 2008, at 12:42 PM

Fehler
Letzte Änderung: June 30, 2008, at 12:42 PM von Elmar

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  • Einordnung: Konzept, Stück
  • Begriffsherkunft: Historisch
  • Waffe: alle
  • Synonyme: Erliegen, Finte (modern), ictus erraticus
Die Schwertler meinen:
  1. Unter einem Feler versteht man allgemein ein Stück, bei dem der Gehner absichtlich verfehlt wird. Dabei provoziert man beim Gegner eine Reaktion, die man dann ausnutzt, um ihn an anderer Stelle zu treffen. Essentiell bei solcherlei Stücken ist es aber, dass man auch den ursprünglichen Angriff treffen lassen kann, für den Fall, dass der Gegner nicht wie erwartet reagiert. Es stellt keine kunstgerechte Finte dar, außerhalb der Distanz den Gegner mit Scheinangriffen zu verwirren.
  2. Im speziellen Sinn bezeichnet der Feler (oder bei Talhoffer1467: t17 das Erliegen) eine einfache Finte: Man schlägt einen schrägen Oberhau, und wenn der Gegner diesen hart versetzen will, läßt man die Klinge abkippen und trifft unter seiner Versatzung, etwa die Beine (wenn die Versatzung tief ist) oder die Arme (wenn sie hoch ist).
  3. Der dopelte Fehler nach der Beschreibung von Wolfgang Abart: "Man greift mit einem schrägen Oberhau von rechts an und verkürzt diesen, so dass man, wenn der andere darauf hereinfällt und auf seine linke Seite versetzt, sehr schnell über die Nebenhut in den Schlüssel und somit in den Schnitt auf der rechten Arm des Gegners kommt. Wenn er es dann doch schafft, den geschobenen Schnitt auf den Arm auf seine rechte Seite zu versetzen, windet man aus und dupliert."
Marcel Dorfer meint:

fehler, feller:

  1. Eine Finte bei der zuerst ein hau angetäuscht wird und dann in eine andere Blöße geschlagen wird.
  2. Eine Finte, bei der man einen Angriff zu den oberen Blößen vortäuscht, dann jedoch zu den unteren Blößen schlägt oder sticht.
André Schulze meint:

kein Eintrag

Quellenverweise:

  • Ringeck1440: 28vff
  • Danzig1452: 21v
  • Talhoffer1467: t17

Referenzierende Artikel: